Antrag: Herabsetzung der Fraktionsmindestgröße

Zur Gemeinderatssitzung am 08.06.2026 haben wir folgenden Änderungsantrag für die Geschäftsordnung des Gemeinderats eingereicht:

Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat Seukendorf möge beschließen, § 5 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Seukendorf wie folgt zu ändern: „Eine Fraktion muss mindestens 2 Mitglieder haben.“

Begründung: Gemäß der aktuellen Geschäftsordnung (§ 5 Abs. 1 Satz 2) ist für die Bildung einer Fraktion im Gemeinderat Seukendorf der Zusammenschluss von mindestens drei Mitgliedern erforderlich. Der Gemeinderat Seukendorf besteht nach der aktuellen Satzung zum Gemeindeverfassungsrecht aus 16 ehrenamtlichen Mitgliedern (zuzüglich des Ersten Bürgermeisters).

Eine Mindestgröße von drei Personen bedeutet faktisch, dass eine politische Gruppierung knapp 19 % der Sitze (3 von 16) im Gemeinderat auf sich vereinen muss, um als Fraktion anerkannt zu werden. Diese Hürde ist im demokratischen Vergleich unverhältnismäßig hoch und benachteiligt kleinere Parteien und Wählergruppen stark.

Zum Vergleich: Im Bayerischen Landtag, der aus mindestens 180 Sitzen besteht, ist die Mindestgröße für eine Fraktion auf einen Wert festgelegt, der lediglich rund 3 % der Gesamtsitze entspricht. Es ist sachlich nicht zu rechtfertigen, dass auf kommunaler Ebene in Seukendorf eine fast sechsfach höhere relative Hürde (19 %) angelegt wird, um sich als Fraktion zu konstituieren.

Dass eine niedrigere Hürde praktikabel und fair ist, zeigt nicht zuletzt der direkte Blick in unsere Nachbarschaft: Von den insgesamt 14 Gemeinden im Landkreis Fürth haben bereits exakt die Hälfte, nämlich 7 Gemeinden (Cadolzburg, Langenzenn, Obermichelbach, Puschendorf, Roßtal, Stein und Wilhermsdorf), die Mindestgröße für die Bildung einer Fraktion auf zwei Mitglieder festgelegt. Eine Herabsetzung in Seukendorf wäre demnach kein Sonderweg, sondern lediglich der Anschluss an eine im Landkreis bereits bewährte und demokratisch sinnvollere Praxis.

Eine Herabsetzung der Mindestgröße auf zwei Mitglieder (was mit 13 % der Sitze immer noch eine beachtliche Hürde darstellt) ist ein notwendiger Schritt, um den Wählerwillen fairer abzubilden, die demokratischen Mitwirkungsrechte kleinerer Gruppen sicherzustellen und die parlamentarische Gleichberechtigung im Seukendorfer Gemeinderat zu stärken.


Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.

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